Am 29. Juni 2026 hat der Rat der EU die «Digital Omnibus»-Reform des EU AI Acts final bestätigt — nach monatelangem Hin und Her zwischen Rat, Parlament und Kommission. Für viele Schweizer KMU klang das nach Entwarnung: «Die Fristen sind verschoben, also erledigt sich das von selbst.» So einfach ist es nicht. Was sich wirklich ändert, was weiterhin unverändert gilt, und wo Schweizer Unternehmen tatsächlich betroffen sind, ordnet dieser Artikel nüchtern ein.
1. Was der Rat am 29. Juni 2026 tatsächlich beschlossen hat
Der Reformprozess lief in mehreren Stufen. Am 7. Mai 2026 einigten sich Rat und Parlament auf eine gemeinsame Position, bestätigt durch die Mitgliedstaaten am 13. Mai 2026. Am 16. Juni 2026 stimmte das Europaparlament mit 423 zu 57 Stimmen (bei 174 Enthaltungen) zu. Die formelle Schlussbestätigung durch den Rat der EU folgte dann am 29. Juni 2026 — das ist der eigentliche Verabschiedungsakt, auf den sich «final bestätigt» bezieht. Die Verordnung wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat drei Tage später, am 27. Juli 2026, in Kraft.
Inhaltlich ist der Digital Omnibus keine Abkehr vom EU AI Act, sondern eine Entschärfung des Zeitplans und eine Vereinfachung für kleinere Unternehmen. Der Grund dafür ist pragmatisch: Die ursprünglichen Fristen liessen sich nicht einhalten, weil die notwendigen harmonisierten Normen und die nationalen Marktaufsichtsbehörden in etlichen Mitgliedstaaten schlicht noch nicht bereitstanden.
2. Hochrisiko-Pflichten: zwei neue Daten statt eines
Die grösste inhaltliche Änderung betrifft die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III des AI Acts — etwa im Bereich Recruiting, Bonitätsprüfung, Bildung oder biometrische Identifikation. Diese sollten ursprünglich ab 2. August 2026 gelten. Neu gilt:
| Kategorie | Ursprüngliche Frist | Neue Frist (Omnibus) |
|---|---|---|
| Eigenständige Hochrisiko-KI (Anhang III, z.B. Recruiting, Scoring) | 2. August 2026 | 2. Dezember 2027 |
| In regulierte Produkte eingebettete Hochrisiko-KI (Anhang I, z.B. Medizinprodukte, Maschinen) | 2. August 2027 | 2. August 2028 |
| Transparenzpflicht Art. 50 (generative/interaktive KI, Deepfakes) | 2. August 2026 | unverändert 2. August 2026 (Kennzeichnungspflicht: Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 für bereits im Markt befindliche Systeme) |
| Verbotene Praktiken (Art. 5), GPAI-Pflichten für Modell-Anbieter | Februar 2025 / August 2025 | unverändert, bereits in Kraft |
Wichtig ist die Differenzierung: Die 16-monatige Verschiebung auf Dezember 2027 gilt für eigenständige Hochrisiko-Systeme. KI, die in bereits regulierte Produkte eingebettet ist — etwa in Medizingeräte oder Maschinen mit CE-Kennzeichnung — bekommt zusätzlich zwölf Monate, also bis August 2028.
3. Die KMU-Schwelle: von 250 auf 750 Mitarbeitende
Die zweite grosse Änderung betrifft die Definition, wer überhaupt von KMU-Erleichterungen profitiert. Bislang folgte der AI Act der klassischen EU-KMU-Definition: unter 250 Mitarbeitende und maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz (bzw. 43 Millionen Euro Bilanzsumme). Der Digital Omnibus führt dafür die neue Kategorie der «Small Mid-Cap»-Unternehmen (SMC) ein und hebt die Schwelle deutlich an: unter 750 Mitarbeitende und maximal 150 Millionen Euro Jahresumsatz (bzw. maximal 129 Millionen Euro Bilanzsumme), gestützt auf die EU-Kommissionsempfehlung 2025/1099.
Qualifizierte Unternehmen profitieren von vereinfachten Vorlagen für die technische Dokumentation, verhältnismässigeren Anforderungen an das Qualitätsmanagement und gedeckelten Bussgeldobergrenzen — zusätzlich zur allgemeinen Fristverlängerung, die für alle Unternehmen gilt.
Für die grosse Mehrheit der Schweizer KMU mit 10 bis 250 Mitarbeitenden ist diese Anhebung ohnehin komfortabel: Sie fielen schon unter die alte Schwelle und profitieren jetzt zusätzlich von den erweiterten Erleichterungen, falls sie in den Geltungsbereich des AI Acts fallen. Relevanter wird die neue Schwelle für Schweizer Unternehmen im oberen KMU-Segment (250–750 Mitarbeitende), die bisher aus der Erleichterung herausfielen und jetzt neu hineinrutschen.
4. Transparenzpflicht für generative KI: bereits scharf seit August 2026
Während die Hochrisiko-Pflichten verschoben wurden, blieb ein zentraler Punkt unangetastet: Artikel 50 des AI Acts zur Transparenz bei generativer und interaktiver KI gilt seit 2. August 2026 — ohne Verschiebung. Betroffen sind Anbieter von KI-Systemen, die Text, Bild, Audio oder Video generieren: Ihre Outputs müssen maschinenlesbar als KI-generiert oder -manipuliert erkennbar gemacht werden. Für bereits am Markt befindliche Systeme gewährt der Omnibus eine technische Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026, um die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50(2) umzusetzen — die grundsätzliche Informationspflicht selbst gilt aber bereits seit August.
Für Schweizer KMU heisst das konkret: Wer generative KI-Tools mit EU-Marktbezug einsetzt oder anbietet — etwa einen Chatbot auf einer Website, die sich auch an EU-Kundschaft richtet, oder KI-generierte Marketinginhalte für den EU-Markt —, sollte diese Pflicht nicht mit den verschobenen Hochrisiko-Terminen verwechseln. Sie ist bereits geltendes Recht.
5. Wer in der Schweiz überhaupt betroffen ist
Der EU AI Act gilt extraterritorial, aber nicht grenzenlos. Direkt betroffen sind Schweizer Unternehmen, die als Anbieter oder Betreiber von KI-Systemen mit EU-Marktbezug auftreten — etwa wer ein KI-Produkt in der EU verkauft, ein KI-System zur Bewertung von Personen in der EU einsetzt oder Outputs eines KI-Systems in der EU nutzt. Für die reine interne Nutzung von KI-Tools ohne EU-Kundenbezug greift der AI Act in der Regel nicht.
Indirekt betroffen sind deutlich mehr Schweizer KMU, als eine oberflächliche Lektüre vermuten lässt — über drei typische Kanäle:
- Software-Lieferketten: Wer Software mit eingebetteten KI-Komponenten an EU-Kunden liefert oder in Produkte integriert, die in der EU vertrieben werden, muss die Anforderungen des Anbieters an seine eigenen Zulieferer weiterreichen.
- EU-Kunden mit eigenen Compliance-Anforderungen: Auch ohne direkten AI-Act-Bezug verlangen grössere EU-Kunden zunehmend vertragliche Zusicherungen zu KI-Nutzung, Transparenz und Dokumentation — faktisch AI-Act-Anforderungen über den Umweg des Vertragsrechts (analog zur Auftragsbearbeitung nach OR/nDSG).
- Eingesetzte SaaS-Tools mit EU-Bezug: Ein Schweizer KMU, das ein SaaS-Tool eines EU-Anbieters nutzt, ist selbst kein direkter Adressat des AI Acts — profitiert aber davon, dass der Anbieter compliant sein muss, und sollte im eigenen Interesse prüfen, ob dessen Transparenzangaben (z. B. KI-Kennzeichnung nach Art. 50) überhaupt vorhanden sind.
Parallel dazu bleibt das Schweizer Recht unverändert massgeblich für alles, was im Inland ohne EU-Bezug passiert: Wer im Unternehmen KI-Tools einsetzt und dabei Personendaten verarbeitet, bewegt sich im Rahmen des revidierten Datenschutzgesetzes (nDSG), nicht des AI Acts. Die beiden Regelwerke ergänzen sich, sind aber nicht deckungsgleich — mehr dazu im Artikel zu KI-Governance und dem nDSG.
6. Was Schweizer KMU jetzt konkret tun sollten
Die verschobenen Fristen sind kein Grund, das Thema zu vertagen — aber auch kein Grund zur Eile bei Dingen, die tatsächlich erst 2027/2028 fällig werden. Ein realistischer Fahrplan für die nächsten Monate:
- EU-Marktbezug klären: Verkaufen, exportieren oder vertreiben Sie Produkte oder Dienstleistungen mit KI-Komponente in die EU? Setzen Sie KI-Systeme ein, deren Ergebnisse EU-Bürger direkt betreffen (z. B. bei Bewerbungen, Kreditvergabe)? Ohne diesen Bezug bleibt der AI Act für Sie weitgehend irrelevant.
- Generative-KI-Einsatz mit EU-Aussenwirkung prüfen: Chatbots, KI-generierte Inhalte oder Kundeninteraktionen mit EU-Bezug fallen bereits jetzt unter Art. 50 — unabhängig von der Hochrisiko-Verschiebung.
- Lieferketten-Anfragen ernst nehmen: Wenn EU-Kunden oder -Partner Auskünfte zu KI-Transparenz oder -Dokumentation verlangen, ist das kein bürokratischer Reflex, sondern die praktische Durchsetzung des AI Acts entlang der Lieferkette.
- Hochrisiko-Vorhaben nicht komplett stoppen, aber entschleunigen: Wer ein Hochrisiko-System plant, kann die zusätzliche Zeit bis Dezember 2027 nutzen — sollte technische Dokumentation und Risikobewertung aber nicht erst 2027 beginnen.
- Die neue KMU-Schwelle prüfen, falls relevant: Unternehmen zwischen 250 und 750 Mitarbeitenden mit EU-Bezug sollten aktiv klären, ob sie neu als Small Mid-Cap gelten und von vereinfachten Anforderungen profitieren.
Fazit
Die Digital-Omnibus-Reform ist keine Entwarnung, sondern eine Entzerrung: mehr Zeit für Hochrisiko-Pflichten, eine grosszügigere KMU-Schwelle, aber keine Aufweichung der bereits geltenden Transparenzpflicht für generative KI. Für Schweizer KMU lohnt sich eine nüchterne Bestandsaufnahme des eigenen EU-Marktbezugs — weder Alarmismus noch Ignorieren ist angebracht. Wer heute schon sauber zwischen nDSG-Pflichten im Inland und AI-Act-Pflichten bei EU-Bezug trennt, ist für beide Rechtsrahmen vorbereitet, unabhängig davon, wie sich der Zeitplan in Brüssel noch verschiebt.
Wenn Sie prüfen möchten, wo Ihr Unternehmen tatsächlich regulatorisch steht und wo KI-Einsatz vereinfacht statt verkompliziert werden kann, lohnt sich ein Blick auf die vier Hebel der Vereinfachung oder direkt ein Beratungsgespräch zu Ihrer konkreten Ausgangslage.
Quellen
- Rat der EU: Pressemitteilung «Council and Parliament agree to simplify and streamline rules», 07.05.2026
- Licentium: «EU Council Formally Adopts AI Omnibus», 29.06.2026
- Cloud Security Alliance: «EU AI Act's High-Risk Deadline: Deferred, Not Cancelled»
- EU Artificial Intelligence Act (artificialintelligenceact.eu): Art. 50 – Transparency Obligations
- Digital Strategy EU-Kommission: FAQ zu Transparenzpflichten Art. 50